Für neue Kinderbegleiter*innen, die bei uns anfangen möchten,
gibt es eine Einarbeitung. Diese Schritte sind uns sehr wichtig für eine gute
und zufriedenstellende Zusammenarbeit für alle.
Zunächst findet ein Kennenlerngespräch in unseren Räumen
statt, bei dem wir dir Näheres über die Zielgruppe und die Aufgaben als
Kinderbegleiter*in erzählen und du die Möglichkeit hast dich vorzustellen und
Wünsche zu äußern.
Danach hast du die Möglichkeit bei uns in den Gruppen zu
hospitieren. Wir laden dich ganz herzlich zu einer Hospitation zu uns ein.
Hierbei kannst du für etwa zwei Stunden bei einer unserer Wochenendgruppen
vorbei schnuppern, wie dem Schwimmen oder bei der Sportgruppe. Dadurch lernst du
unsere Zielgruppe besser kennen und auch wir können dich im Umgang mit den
Kindern und Jugendlichen erleben. Hier wirst du die Möglichkeit finden andere Kinderbegleiter*innen
kennenzulernen und dich mit diesen auszutauschen.
Wenn du dich danach entscheidest Kinderbegleiter*in bei
Einhorn zu werden und wir auch keine Einwände dagegen haben, ist der nächste
Termin die Teilnahme an der theoretischen Einarbeitung. Hier erhältst du nähere
Informationen und Hinweise zur Aufsichtspflicht, über bestimmte Behinderungsbilder,
den Umgang mit besonderen Verhaltensweisen und Verhalten im Notfall, zum
Beispiel bei einem epileptischen Anfall. Wichtige Fragen können geklärt werde
und bereiten dich auf deine Tätigkeit sicher vor.
Nach dem du die theoretische Einarbeitung wahrgenommen hast,
bitten wir dich noch zur praktischen Einarbeitung. Bei der du die Wahl zwischen
der Teilnahme an einer unseren kostenlosen Fortbildungen oder einem
Kinderbegleitertreffen hast. Die Fortbildungen sind vertiefende Themen zum
Beispiel zu einzelnen Behinderungsbildern, pädagogischen Handlungstipps oder
Kommunikationsübungen. Später während der Tätigkeit als Kinderbegleiter*in
können alle diese Fortbildungen freiwillig besucht werden. Bei dem
quartalsweise stattfindenden Kinderbegleitertreffen ist die Teilnahme für alle
verpflichtend.
Nun benötigen wir noch ein aktuelles erweitertes
polizeiliches Führungszeugnis von dir, dafür erhältst du von uns einen
Vordruck.
Abschließend können wir nun den Übungsleitervertrag mit den gegenseitigen
Rechten und Pflichten und Vereinbarungen über Art und Umfang der Tätigkeit ausfüllen.
Jetzt kannst du deine Tätigkeit als Kinderbegleiter*in beim
FED Einhorn beginnen! Ob du dich für die Einzelbegleitung, die Gruppen oder die
Reisen entscheidest, besprechen wir dabei zusammen. Bei der Einzelbegleitung
werden wir gemeinsam nach einem passenden Kind suchen und es wird anschließend
ein von uns begleitetes Kennenlernen mit der Familie stattfinden.
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