Freitag, 19. Februar 2016

Dein Weg um Kinderbegleiter*in beim FED Einhorn zu werden!



Für neue Kinderbegleiter*innen, die bei uns anfangen möchten, gibt es eine Einarbeitung. Diese Schritte sind uns sehr wichtig für eine gute und zufriedenstellende Zusammenarbeit für alle.
Zunächst findet ein Kennenlerngespräch in unseren Räumen statt, bei dem wir dir Näheres über die Zielgruppe und die Aufgaben als Kinderbegleiter*in erzählen und du die Möglichkeit hast dich vorzustellen und Wünsche zu äußern. 

Danach hast du die Möglichkeit bei uns in den Gruppen zu hospitieren. Wir laden dich ganz herzlich zu einer Hospitation zu uns ein. Hierbei kannst du für etwa zwei Stunden bei einer unserer Wochenendgruppen vorbei schnuppern, wie dem Schwimmen oder bei der Sportgruppe. Dadurch lernst du unsere Zielgruppe besser kennen und auch wir können dich im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen erleben. Hier wirst du die Möglichkeit finden andere Kinderbegleiter*innen kennenzulernen und dich mit diesen auszutauschen.

Wenn du dich danach entscheidest Kinderbegleiter*in bei Einhorn zu werden und wir auch keine Einwände dagegen haben, ist der nächste Termin die Teilnahme an der theoretischen Einarbeitung. Hier erhältst du nähere Informationen und Hinweise zur Aufsichtspflicht, über bestimmte Behinderungsbilder, den Umgang mit besonderen Verhaltensweisen und Verhalten im Notfall, zum Beispiel bei einem epileptischen Anfall. Wichtige Fragen können geklärt werde und bereiten dich auf deine Tätigkeit sicher vor.

Nach dem du die theoretische Einarbeitung wahrgenommen hast, bitten wir dich noch zur praktischen Einarbeitung. Bei der du die Wahl zwischen der Teilnahme an einer unseren kostenlosen Fortbildungen oder einem Kinderbegleitertreffen hast. Die Fortbildungen sind vertiefende Themen zum Beispiel zu einzelnen Behinderungsbildern, pädagogischen Handlungstipps oder Kommunikationsübungen. Später während der Tätigkeit als Kinderbegleiter*in können alle diese Fortbildungen freiwillig besucht werden. Bei dem quartalsweise stattfindenden Kinderbegleitertreffen ist die Teilnahme für alle verpflichtend. 

Nun benötigen wir noch ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von dir, dafür erhältst du von uns einen Vordruck. 

Abschließend können wir nun den Übungsleitervertrag mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten und Vereinbarungen über Art und Umfang der Tätigkeit  ausfüllen. 

Jetzt kannst du deine Tätigkeit als Kinderbegleiter*in beim FED Einhorn beginnen! Ob du dich für die Einzelbegleitung, die Gruppen oder die Reisen entscheidest, besprechen wir dabei zusammen. Bei der Einzelbegleitung werden wir gemeinsam nach einem passenden Kind suchen und es wird anschließend ein von uns begleitetes Kennenlernen mit der Familie stattfinden.





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen